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LSG Baden-Württemberg, 20.09.2016 - L 5 KA 1396/14 |
Zitiervorschläge
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. September 2016 - L 5 KA 1396/14 (https://dejure.org/2016,99438)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
Verfahrensgang
- SG Stuttgart, 18.02.2014 - S 20 KA 6300/13
- LSG Baden-Württemberg, 20.09.2016 - L 5 KA 1396/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 6/13 R
Kassenärztliche Vereinigung - Bemessung des Regelleistungsvolumens - Vergütung …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.09.2016 - L 5 KA 1396/14
Soweit der Kläger im Übrigen (pauschal) die Rechtswidrigkeit der Honorarreform 2009 behauptet, hat das Bundessozialgericht (BSG) in zwei Entscheidungen derartige Bedenken nicht geteilt (BSG, Urteile vom 11.12.2013, - B 6 KA 4/13 R - und - B 6 KA 6/13 R -, beide in juris).Danach kommt ein subjektives Recht auf höheres Honorar aus § 72 Abs. 2 SGB V iVm Art. 12 Abs. 1 GG erst dann in Betracht, wenn in einem fachlichen und/oder örtlichen Teilbereich kein ausreichender finanzieller Anreiz mehr besteht, vertragsärztlich tätig zu werden, und deshalb in diesem Bereich die Funktionsfähigkeit der vertragsärztlichen Versorgung gefährdet ist (stRspr des BSG, vgl. BSG, Urteil vom 11.12.2013, - B 6 KA 6/13 R -, in juris m.w.N.).
- BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 45/12 R
Vertragsarzt - Vergütung von Leistungen innerhalb der morbiditätsbedingten …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.09.2016 - L 5 KA 1396/14
Der Umstand, dass die vertragsärztliche Vergütung auf zwei - die Vereinbarung der Gesamtvergütung und die Honorarverteilung betreffenden - Ebenen geregelt ist, hat zur Folge, dass der einzelne Vertragsarzt keinen Anspruch auf ein Honorar in einer bestimmten Höhe, sondern nur auf einen angemessenen Anteil an der Gesamtvergütung hat (BSG, Urteil vom 17.7.2013, - B 6 KA 45/12 R -, in juris). - BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 4/13 R
Vertragsärztliche Versorgung - Bewertungsausschuss - Regelleistungsvolumen - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.09.2016 - L 5 KA 1396/14
Soweit der Kläger im Übrigen (pauschal) die Rechtswidrigkeit der Honorarreform 2009 behauptet, hat das Bundessozialgericht (BSG) in zwei Entscheidungen derartige Bedenken nicht geteilt (BSG, Urteile vom 11.12.2013, - B 6 KA 4/13 R - und - B 6 KA 6/13 R -, beide in juris).